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Studien zum "Gnomon des Idios Logos"

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Themengebiete: Antike Rechtsgeschichte Gnomon des Idios Logos Wiener Kolloquium
Veröffentlichungsdatum: 01.12.2024
EAN: 9783902976543
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 300
Produktart: Gebunden
Herausgeber: Kruse, Thomas
Verlag: Holzhausen Verlag
Untertitel: Beiträge zum Dritten Wiener Kolloquium zur Antiken Rechtsgeschichte
Produktinformationen "Studien zum "Gnomon des Idios Logos""
Eine Berliner Papyrusrolle aus dem 2. Jh. n.Chr. sowie ein Papyrusfragment aus Oxford (vielleicht aus derselben Zeit) überliefern eine verkürzende Kompilation einer Sammlung von Einzelfallentscheidungen eines als „Gnomon des Idios Logos“ bezeichneten Werkes. Dieser Gnomon sollte als Richtschnur fu¨r die administrative Praxis der Prokuratur des Idios Logos - einem hohen Amt in der Provinzverwaltung des römischen Ägypten - dienen. Der Gnomon des Idios Logos geht auf die Regierungszeit des Augustus (27 v. Chr. bis 14 n. Chr.) zuru¨ck, wobei die u¨berlieferte Kurzfassung auch Ergänzungen aus der Zeit danach enthält, die bis in die Regierungszeit des Antoninus Pius (138–161 n. Chr.) reichen. Die im Gnomon des Idios Logos gesammelten Präjudizien betreffen zu einem großen Teil solche des Erb- und Personenstandsrechts. Beide Komplexe hängen insofern eng miteinander zusammen, als die Nichterfu¨llung bestimmter personenstandsrechtlicher Voraussetzungen die Erbfähigkeit einschränkte oder gar ganz ausschloss. Der Gnomon des Idios Logos illustriert ferner die Überwachung der sozialen Statusgrenzen zwischen den einzelnen Gesellschaftsgruppen und die damit einhergehenden Maßnahmen gegen Status-Usurpation sowie die vermögens- bzw. erbrechtliche Diskriminierung bestimmter Personengruppen infolge der augusteischen Ehe- und Familiengesetzgebung. Der Gnomon des Idios Logos ist daher sicherlich ein so außergewöhnliches Dokument der römischen Rechts- und Verwaltungspraxis, dass es gerechtfertigt erschien, ihn in den Mittelpunkt des 3. Wiener Rechtshistorischen Kolloquiums zu stellen. Insbesondere auch deshalb, weil die in ihm verhandelten Rechtsmaterien zu einem großen Teil nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb des römischen Ägypten von Relevanz waren.

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