"nulla poena sine culpa" - Tat- oder Täterschuld
Bernreiter, Diana Maria Carina
Produktnummer:
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Autor: | Bernreiter, Diana Maria Carina |
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Themengebiete: | Recht Strafbemessung Strafrecht Strafrechtsdogmatik |
Veröffentlichungsdatum: | 09.04.2015 |
EAN: | 9783709700570 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 109 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Verlag: | Jan Sramek Verlag KG |
Untertitel: | Zum Schuldbegriff des StGB und der Berücksichtigung der Täterpersönlichkeit im Rahmen der Strafbemessung |
Produktinformationen ""nulla poena sine culpa" - Tat- oder Täterschuld"
AUS DEM VORWORT: Es ist in der Strafrechtsdogmatik, wie überall in der Wissenschaft, des Schweißes der Edlen wert, sich mit den Grundlagen des eigenen Fachs zu befassen […]. Am Schuldprinzip 'hängt' ja nicht mehr und nicht weniger als die bessere oder schlechtere Rechtfertigung dafür, dass der Staat manche seiner Bürger einsperrt oder ihnen Geld wegnimmt.[…] Damit fangen die Fragen freilich erst an […]. Die Verfasserin tut jedoch gut daran, sich daran zu halten, wie die Antworten auf diese Frage in der neueren Geschichte der Strafrechtswissenschaft verarbeitet worden sind. Die Präsentation erfolgt sachlich, nüchtern und gekonnt, bisweilen schon abgeklärt. […] Dabei horcht der von deutschen Debatten und deutschem Strafrecht geprägte Leser auf [Anm das Werk behandelt die Rechtslage in Österreich], wenn er von ernsthaften und klugen Versuchen liest, Strafen und Maßnahmen (Maßregeln) nicht als sich begrifflich ausschließende (Schuld vs. Gefährlichkeit) Sanktionen zu verstehen, sondern von Stufen normativer Ansprechbarkeit und wertmäßiger Integration in die Rechtsordnung auszugehen […]. Das Büchlein möge eine große Leserschaft finden. Den erfahrenen, vielleicht schon von vielen Reprisen müde gewordenen Leser wird die unprätentiöse Eindringlichkeit ansprechen, mit der die Autorin ihm die bleibende Aktualität von Ewigkeitsfragen vermittelt. Aber auch für Studierende ist es sehr gut geeignet, weil es gerade auch in den scheinbar drögen Materien von Fahrlässigkeit, Versuch und Irrtum das Prinzipielle aufzeigt. Und dass bei der Strafzumessung im engeren und weiteren Sinn nur Not und Elend herrschen, kann man nicht früh genug erfahren. Prof. Dr. Dr. Michael Bock (Mainz)

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