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Kinder- und Jugendhilferecht Baden-Württemberg

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Produktinformationen "Kinder- und Jugendhilferecht Baden-Württemberg"
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg enthält die landesrechtliche Regelung der Organisation der öffentlichen Jugendhilfe und berücksichtigt eine Reihe aktueller Entwicklungen wie die Hervorhebung der Jugendarbeit als gleichrangige Bildungs- und Erziehungsaufgabe der Jugendhilfe, die Darstellung der Jugendhilfe als eigenständiges Sozialisationsfeld neben Familie, Schule und Beruf oder die Regelung der Zuweisung von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen. Der neue Kommentar erläutert die Bestimmungen des Gesetzes ebenso kompetent und zuverlässig wie anschaulich und leicht verständlich. Dabei werden zahlreiche Verweise auf aktuelle Tendenzen in der Jugendhilfe vorgenommen und Bezüge zu bundesrechtlichen Regelungen hergestellt. Ebenso wird die neuere Rechtsprechung und Literatur in einer Weise berücksichtigt, die es auch den mit dem Thema weniger vertrauten Lesern ermöglicht, sich problemlos in das System der Jugendhilfe in Baden-Württemberg einzufinden. Schwerpunkte der Kommentierung sind: Öffentliche Träger der Jugendhilfe, Jugendhilfeausschuss, Oberste Landesjugendbehörden und Beratung der Landesregierung, Träger der freien Jugendhilfe, Leistungen der Jugendhilfe, Heimaufsicht und Betreuungskräfte, abschließende sonstige Vorschriften. Der Titel eignet sich als hilfreicher Praxis-Ratgeber insbesondere für alle Jugendämter und Kommunalverwaltungen, Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen und des Landesjugendhilfeausschusses, Mandatsträger, Jugendringe, Wohlfahrtsverbände, freie Träger der Jugendhilfe, Ausbildungsstätten der Sozial- und Jugendarbeit, Kirchen und soziale Einrichtungen, Tagesstätten und Schulen, Gerichte und Rechtsanwälte, aber auch für Eltern und Erzieher. Roland Kaiser ist Bürgermeister für Bildung, Soziales, Ordnung und Sicherheit der Stadt Baden-Baden, und Prof. Dr. Titus Simon ist Professor i. R. für Jugendarbeit und Jugendhilfeplanung an der Hochschule Magdeburg-Stendal. "Die beiden Autoren sind ausgewiesene Fachleute im Bereich des Kinder- und Jugendhilferechts und haben das LKJHG in knapper Weise, aber kompetent und zuverlässig kommentiert. Das Werk kann allen, die in der Praxis mit dem Gesetz zu tun haben, empfohlen werden." (Reinhard Joachim Wabnitz, fachbuchjournal, Heft 3/2017)

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