Güterzuordnung als Rechtsprinzip
Peukert, Alexander
Produktnummer:
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Autor: | Peukert, Alexander |
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Themengebiete: | Deutschland Eigentum Eigentums- und Besitzrecht, allgemein Familienrecht Freiheit Handlungsfreiheit Recht Recht: Testamente, Nachlass, Erbfolge, Erbe Rechtsmethodik, Rechtstheorie und Rechtsphilosophie Rechtsprinzip Unerlaubte Handlungen, Deliktrecht, Schmerzensgeld, Schadensersatz |
Veröffentlichungsdatum: | 01.11.2008 |
EAN: | 9783161497247 |
Auflage: | 1 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 1006 |
Produktart: | Gebunden |
Verlag: | Mohr Siebeck |
Produktinformationen "Güterzuordnung als Rechtsprinzip"
Aufgrund gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und technologischer Entwicklungen entstehen immer wieder Güter, für die sich die Frage stellt, ob und wem sie zugeordnet werden sollen. Beispiele hierfür sind die elektrische Energie, die Vermarktung von Bildnissen und Namen Prominenter sowie die Internet-Domain. Solange die Eigentumsproblematik nicht spezialgesetzlich entschieden ist, beanspruchen einige, exklusiv über 'ihr' Gut entscheiden und das daran bestehende Ausschließlichkeitsrecht rechtsgeschäftlich verwerten zu können, während sich andere für die uneingeschränkte Nutzung auf die allgemeine Handlungsfreiheit berufen. Alexander Peukert geht der Frage nach, welche dieser Sichtweisen für die deutsche Rechtsordnung gültig ist. Dazu prüft er, ob die Gerichte insbesondere auf der Basis der Generalklauseln des Delikts- und Bereicherungsrechts, anhand der allgemeinen Vorschriften zur Übertragung und Zwangsverwertung von 'Rechten' bzw. von 'Vermögen' sowie auf der Grundlage der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie ungeschriebene Ausschließlichkeitsrechte herausbilden dürfen, die sich in ihren Wirkungen nicht mehr vom Sacheigentum und den Immaterialgüterrechten unterscheiden. Die Ergebnisse dieser Analysen verarbeitet der Autor zu einer allgemeinen Theorie der Güterzuordnung. Die Untersuchung endet mit einer Kritik des seit Locke vorherrschenden Verständnisses vom Verhältnis zwischen Eigentum und Freiheit.

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