Funktionen der Rechtsprechung
Produktnummer:
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Autor: | Kocher, Eva |
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Themengebiete: | Europa Internationales Privatrecht und Kollisionsrecht Rechtssysteme: Zivilprozessrecht Verbandsklagen Verbraucherschutzrecht Zivilprozessrecht |
Veröffentlichungsdatum: | 01.05.2007 |
EAN: | 9783161491016 |
Auflage: | 1 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 571 |
Produktart: | Gebunden |
Verlag: | Mohr Siebeck |
Untertitel: | Konfliktlösung im deutschen und englischen Verbraucherprozessrecht |
Produktinformationen "Funktionen der Rechtsprechung"
Verbraucherschutz fordert die Zivilprozessrechtsdogmatiken heraus, grundlegende gesellschaftliche Funktionen des Gerichtsverfahrens zu rekonstruieren. Eva Kocher untersucht im Rechtsvergleich Deutschland/England einerseits verbraucherprozessrechtliche Formen der Repräsentation von Interessen (insbesondere Verbandsklagen) und andererseits Instrumente der Entformalisierung des Individualprozesses (wie zum Beispiel Bagatellverfahren oder die gerichtliche Schlichtung). Hierzu entwickelt sie Begriffe von "Rechtsprechung" und ihren "Alternativen", die institutionen- und rechtsordnungsübergreifend geeignet sind, Funktionen der Konfliktlösung durch Verfahren herauszuarbeiten. Im Ergebnis plädiert die Autorin dafür, judikative und nicht-judikative Funktionen von Gerichtsverfahren deutlich auszudifferenzieren. Konfliktlösung auf Verbrauchermärkten vermag Rechtsprechung auch dort zu leisten, wo sie verrechtlichten Kollektivgütern bzw. kollektive Interessen zur Wirksamkeit verhilft. Hier arbeitet die Autorin mit einem sozioökonomisch informierten Begriff des kollektiven Interesses und der sozialen Gruppe, der auch für die rechtspolitischen Diskussionen über kollektiven Schadensersatz nutzbar gemacht wird. Rechtsdogmatisch orientiert sich das Buch am Begriff des subjektiven Rechts als Gegenstand des Prozesses der Rechtsprechung. Eva Kocher zeigt einerseits, wie der englische Human Rights Act 1998 die gerichtlichen Aufgaben des subjektiven Rechtsschutz auch im Privatrecht belebt hat, und wie sich andererseits die deutsche Verbandsklage über die Anspruchskonstruktion in Verbindung mit dem Begriff des kollektiven Interesses überzeugend als genuin privatrechtliches Instrument konstruieren lässt.

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