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Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG)

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Produktinformationen "Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG)"
Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG) Vollzitat nach RedR: Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG) vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 528, 764, BayRS 2033-1-1-F), das zuletzt durch § 7 des Gesetzes vom 19. März 2020 (GVBl. S. 153) geändert worden ist. Rechtsstand: 19. März 2020 Inhalt: Teil 1 - Allgemeine Vorschriften Teil 2 - Versorgungsbezüge Abschnitt 1 - Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag Abschnitt 2 - Hinterbliebenenversorgung Abschnitt 3 - Unfallfürsorge Abschnitt 4 - Übergangsgeld, Bezüge bei Verschollenheit Abschnitt 5 - Familienbezogene Leistungen Abschnitt 6 - Sonderzahlung Abschnitt 7 - Verlust der Versorgung Teil 3 - Anrechnungs-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften Abschnitt 1 - Zusammentreffen mit anderen Bezügen und Einkünften Abschnitt 2 - Versorgungsausgleich Teil 4 - Versorgungslastenteilung bei landesinternen Dienstherrenwechseln Teil 5 - Überleitungs- und Übergangsvorschriften Abschnitt 1 - Überleitung vorhandener Versorgungsberechtigter Abschnitt 2 - Übergangsregelung für vorhandene Beamte und Beamtinnen Abschnitt 3 - Anpassungen der Versorgung Abschnitt 4 - Übergangsvorschriften zur Versorgungslastenteilung Abschnitt 5 - Sonstige Übergangsvorschriften Teil 6 - Schlussvorschriften

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