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Zivilprozessuale Qualifikationsprobleme im Spannungsfeld von Vertrag und Delikt

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Produktnummer: 1875c0ccbfeb654b638e58c8d49cf72400
Autor: Wied, Daniel
Themengebiete: Auslegung Beitrag Daniel Delikt Europäisches Zivilprozessrecht Hausmann Internationales Privatrecht culpa in contrahendo europäischer nationalen
Veröffentlichungsdatum: 18.03.2010
EAN: 9783631598603
Auflage: 1
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 282
Produktart: Gebunden
Verlag: Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Untertitel: Ein Beitrag zur Auslegung nationalen Zivilprozessrechts in europäischer Perspektive
Produktinformationen "Zivilprozessuale Qualifikationsprobleme im Spannungsfeld von Vertrag und Delikt"
Die Qualifikation von Ansprüchen wird üblicherweise als Problem des Internationalen Privatrechts wahrgenommen, stellt sich aber auch im Rahmen der Zivilprozessordnung, wenn die Gerichtsstände des Erfüllungsorts und des Delikts (§§ 29, 32 ZPO) in Rede stehen. Der Autor untersucht zunächst, wie sich die Ansprüche im Grenzbereich von Vertrag und Delikt, namentlich die culpa in contrahendo, die Leistungskondiktion und die Eingriffskondiktion, nach deutschem Sachrecht und deutschem Internationalen Privatrecht darstellen, wobei auch rechtsvergleichende Betrachtungen angestellt werden. Danach erörtert er die Qualifikation der genannten Ansprüche in der EuGVVO und in den neuen Rom I, II-Verordnungen und geht auch auf das Problem der Zuständigkeit kraft Sachzusammenhangs ein. Im Anschluss werden die herkömmlichen Qualifikationen in der Zivilprozessordnung den im europäischen Rahmen gefundenen Ergebnissen gegenübergestellt und geprüft, ob eine Angleichung der nationalen Qualifikationen angezeigt ist. Im Zuge seiner Erörterungen würdigt der Verfasser den Grundsatz der materiellrechtsfreundlichen Auslegung des Zivilprozessrechts ebenso wie den Systemgedanken als Maßstab der Rechtsangleichung. Im Ergebnis werden auf Grundlage der Lehre von der funktionellen Qualifikation einige der im europäischen Rahmen gefundenen Qualifikationsentscheidungen auch im Rahmen der Zivilprozessordnung befürwortet.

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