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Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz

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Produktnummer: 18b688578c9fc04c1a9e03b9c5ed5f5b88
Themengebiete: Cookies Datenschutz Device Fingerprinting TTDSG Telekommunikation Telemedien Verkehrsdaten
Veröffentlichungsdatum: 09.03.2023
EAN: 9783406783357
Auflage: 1
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 387
Produktart: Gebunden
Herausgeber: Baumgartner, Ulrich Gierschmann, Sibylle
Verlag: C.H.Beck
Produktinformationen "Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz"
Zum Werk Am 1. Dezember 2021 tritt das neue Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in Kraft. Mit dem TTDSG werden die bisher im TKG und TMG enthaltenen Bestimmungen zum Datenschutzrecht sowie die Umsetzung der Regelung zum Schutz der Privatsphäre in Endeinrichtungen in ein neues Gesetz zusammengeführt. Das TTDSG soll für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zum Schutz der Privatsphäre im digitalen Bereich sorgen. Der Gesetzgeber greift hier aktuelle BGH-Rechtsprechung zum Einwilligungserfordernis bei Cookies ebenso auf wie zur Frage des digitalen Nachlasses. Das TTDSG ist ein Vorgriff auf die auf EU-Ebene noch nicht verfügbare ePrivacy-VO, welche die ePrivacy-RL ablösen soll. Erstmals werden Dienste zur Verwaltung von Einwilligungen gesetzlich etabliert. Das Gesetz ist nicht nur für TK-Unternehmen, sondern für die gesamte Wirtschaft und Verwaltung relevant, und zwar immer dann, wenn Nutzerdaten im Zusammenhang mit Telemedien verarbeitet oder Informationen in der Endeinrichtung eines Nutzers gespeichert oder darauf zugegriffen wird. Es geht dabei nicht nur um Cookies, sondern auch um die Verwendung vergleichbarer Technologien. Betroffen sind neben vernetzten Fahrzeugen ggf. auch Industrie 4.0-Projekte, da es bei Informationen in einer Endeinrichtung des Nutzers nicht auf den Personenbezug der Information ankommt. Vorteile auf einen Blickklare SystematikKonzentration auf das Wesentlichevon Praktikern des Datenschutz-, TK- und Telemedienrechts Zielgruppe Für betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte, Personalabteilungen, Betriebsräte, Marketingabteilungen, Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbraucherschutzverbände, Datenschutzbehörden, Wissenschaft.

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