Sprachenrecht für die Europäische Union
Produktnummer:
181d0a936eb7f24d34a74a84f6a8e28627
Autor: | Luttermann, Claus Luttermann, Karin |
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Themengebiete: | Andere Religionen und Glaubensrichtungen Binnenmarkt Buddhismus Deutschland Europarecht Finanzrecht, allgemein Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein Hinduismus Internationales Öffentliches Recht und Völkerrecht Recht Rechtsstaatlichkeit Rechtsvergleichung Recht und Sprache Sprache, Linguistik Sprachenpolitik Steuer- und Abgabenrecht |
Veröffentlichungsdatum: | 01.05.2020 |
EAN: | 9783161589591 |
Auflage: | 1 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 306 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Verlag: | Mohr Siebeck |
Untertitel: | Wohlstand, Referenzsprachensystem und Rechtslinguistik |
Produktinformationen "Sprachenrecht für die Europäische Union"
Die Europäische Union ist eine Rechtsgemeinschaft von 500 Millionen Menschen, etabliert im Binnenmarkt durch das Europarecht. Dies hängt an Sprache und Übersetzung in 24 Vertrags- und Amtssprachen, die gleichermaßen als authentisch gelten. Sie befördern aber Rechtsgefälle zwischen Mitgliedstaaten und decken die rechtsgrundlose Dominanz des Englischen, beim Gerichtshof des Französischen (Monolingualismus). Rechtsstaatliche Ordnung schafft das Europäische Referenzsprachensystem: Ohne hegemoniale Verengung auf eine Sprache (Rechtswelt) oder die Ausschließlichkeit weniger Sprachen bildet es mit allen Vertragssprachen eine rechtslinguistische Kommunikationsbasis für ein klares Europarecht und Wohlstand. Demokratisch wahren zwei Referenzsprachen und die Amtssprachen der Mitgliedstaaten die muttersprachliche Lebenswirklichkeit der Bürger im Sinn des Subsidiaritätsprinzips. Damit gewinnen die Bürger und ihre Union eine rechtskräftige Stimme. Die Europäische Union ist eine Rechtsgemeinschaft von 500 Millionen Menschen, etabliert im Binnenmarkt durch das Europarecht. Dies hängt an Sprache und Übersetzung in 24 Vertrags- und Amtssprachen, die gleichermaßen als authentisch gelten. Sie befördern aber Rechtsgefälle zwischen Mitgliedstaaten und decken die rechtsgrundlose Dominanz des Englischen, beim Gerichtshof des Französischen (Monolingualismus). Rechtsstaatliche Ordnung schafft das Europäische Referenzsprachensystem: Ohne hegemoniale Verengung auf eine Sprache (Rechtswelt) oder die Ausschließlichkeit weniger Sprachen bildet es mit allen Vertragssprachen eine rechtslinguistische Kommunikationsbasis für ein klares Europarecht und Wohlstand. Demokratisch wahren zwei Referenzsprachen und die Amtssprachen der Mitgliedstaaten die muttersprachliche Lebenswirklichkeit der Bürger im Sinn des Subsidiaritätsprinzips. Damit gewinnen die Bürger und ihre Union eine rechtskräftige Stimme.

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