Restitution und Bereicherungsausgleich in Europa
Produktnummer:
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Autor: | Schlechtriem, Peter |
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Themengebiete: | Bereicherungsausgleich Deutschland Eigentums- und Besitzrecht, allgemein Familienrecht Internationales Privatrecht und Kollisionsrecht Recht: Testamente, Nachlass, Erbfolge, Erbe Restitution Unerlaubte Handlungen, Deliktrecht, Schmerzensgeld, Schadensersatz Zivilrecht, Privatrecht, allgemein |
Veröffentlichungsdatum: | 01.06.2000 |
EAN: | 9783161472961 |
Auflage: | 1 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 939 |
Produktart: | Gebunden |
Verlag: | Mohr Siebeck |
Untertitel: | Band 1: Eine rechtsvergleichende Darstellung |
Produktinformationen "Restitution und Bereicherungsausgleich in Europa"
Peter Schlechtriem schafft eine rechtsvergleichende Grundlage für Harmonisierungs- und Vereinheitlichungsprojekte im Bereich der Restitution und des Bereicherungsausgleichs. In 7 Kapiteln stellt er die wichtigsten Fallgruppen, in denen ein Ausgleich von rechtsgrundloser Vermögensverschiebung stattfindet, rechtsvergleichend dar. Zunächst gibt er einen Überblick über die gesetzlichen oder präjudiziellen Regeln zum Bereicherungsausgleich in den europäischen Rechtsordnungen. Anschließend behandelt er die in den kontinentalen Rechten als irrtümliche Zahlung einer Nichtschuld geregelte Fallgruppe; dabei stellt er Gegenstände, Inhalte und Umfang der entsprechenden Ausgleichsanspüche dar. Des weiteren analysiert er die unterschiedlichen Regeln zur Rückabwicklung gescheiterter Verträge. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse können auch für eine Vereinheitlichung des Vertragsrechts und unabhängig von ihrer dogmatischen Qualifikation als Bereicherungsrecht wichtig werden. Die Rechtsregeln zur Rückforderung von Schenkungen stellen einen weiteren Themenbereich dar. Ein Kapitel ist dem Ausgleich von Verwendungen auf fremdes Gut gewidmet. Sodann wird die in Deutschland sogenannte Bereicherung durch Eingriff behandelt. Zuletzt analysiert Peter Schlechtriem eine Reihe von Konstellationen, in denen mehr als zwei Personen beteiligt sind. Dabei muß vor allem geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen über die am Vorgang der Vermögensverschiebung unmittelbar beteiligten Personen hinaus dritte und weitere Personen auf Ausgleich in Anspruch genommen werden können.

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