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Rechtfertigungsprüfung in der Anwendung von Art. 102 AEUV

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Produktinformationen "Rechtfertigungsprüfung in der Anwendung von Art. 102 AEUV"
Der Autor untersucht angesichts der neueren kontroversen Diskussion zur Auslegung des Art. 102 AEUV, ob die Norm trotz ihres Wortlautes in eine Tatbestands- und Rechtfertigungsebene unterteilt werden kann. Ausgangspunkt ist, dass es kein alleiniges Ziel des Wettbewerbsrechts gibt, sondern der Wettbewerb als Prozess geschützt werden muss. Überlegungen, das Wettbewerbsrecht einer Ergebniskontrolle zu unterwerfen, werden daher abgelehnt. Der Verfasser erörtert die verschiedenen Rechtfertigungsgründe, insbesondere die sogenannte Effizienzeinrede. Da diese sämtlich Schwächen aufweisen, entwirft er einen Neuansatz, der die Rechtfertigungsprüfung im Wege einer Interessenabwägung durchführt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Berücksichtigung von Allgemeinwohlinteressen, insbesondere jenen, die sich aus den Querschnittsklauseln des AEUV ergeben.

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Juristische Fachbuchhandlung
Georg Blendl

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