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Recht als Wissenschaft Band 2: Geschichte der juristischen Methodenlehre in der Neuzeit (1933-1990)

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Produktnummer: 16A39797936
Autor: Schröder, Jan
Themengebiete: Europa / Geschichte, Kulturgeschichte Humanismus Jurisprudenz Recht / Rechtswissenschaft Rechtsgeschichte Rechtswissenschaft
Veröffentlichungsdatum: 29.11.2020
EAN: 9783406760884
Auflage: 003
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 425
Produktart: Gebunden
Verlag: C.H. Beck Verlag C.H. Beck GmbH & Co. KG
Untertitel: Geschichte der juristischen Methodenlehre in der Neuzeit (1933-1990)
Produktinformationen "Recht als Wissenschaft Band 2: Geschichte der juristischen Methodenlehre in der Neuzeit (1933-1990)"
Wie ist vorzugehen, um das geltende Recht zu ermitteln? Wie gehen wir mit Regelungslücken um? Wie verhält sich die Interpretation der Rechtssätze zum logisch richtigen Arbeiten mit ihnen? Das Buch stellt Grundfragen und zeigt, wie sich die Antworten bis heute entwickelt haben. Wer als Jurist die historischen, geistesgeschichtlichen und aktuellen Grundlagen der juristischen Methode verstehen und sie im modernen Sinne weiterentwickeln will, kommt an diesem Buch nicht vorbei. Das Buch ist in seiner Art einzigartig, ein vergleichbares Werk zur Rechtsquellen- und Methodenlehre gibt es nicht. Es ist gleichermaßen bedeutend für den historischen Blick zurück wie auch für die aktuelle Rechtsquellen- und Methodendiskussion. Es entfaltet sich ein faszinierendes Panorama der Geistesgeschichte und damit eine spannende Lektüre. Schon die unvollendete 1. A. wurde 2001 als eines von vier juristischen »Büchern des Jahres« ausgezeichnet. MIT DER 3. AUFLAGE ist das Werk nun vollendet! Der gesamte Zeitraum von 1500 bis 1990 ist jetzt abgedeckt. Über dreißig Jahre hat den Autor dieses opus magnum beschäftigt. Vom göttlich-menschlichen Recht der frühesten Neuzeit über die Entdeckung der konstruktiven Vernunft und der Geschichte führt er uns zur Begründung der positiven Rechtswissenschaft, zum Rechtspositivismus im späten 19. Jahrhundert, zu den deutschen Diktaturen (NS-Staat, DDR) und schließlich zur Methodenlehre des bürgerlich-liberalen Verfassungsstaats.

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