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Pflichten für den Unternehmer nach dem Abfallrecht

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Produktinformationen "Pflichten für den Unternehmer nach dem Abfallrecht"
Das Abfallrecht ist einem ständigen Wandel unterworfen. Für Abfall-Ersterzeuger entstehen daraus eine Reihe von Pflichten, die es im täglichen Wirtschaftsleben zu beachten gilt. Die Broschüre vermittelt einen Überblick über die wesentlichen abfallrechtlichen Bestimmungen in einer übersichtlichen Form und gibt Hinweise, wie eben diese in der Praxis zu erfüllen sind. Relevante neue Bestimmungen aus dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 und den relevanten Verordnungen seit der letzten Auflage: • Mit der Abfallbehandlungspflichtenverordnung 2017 wurden für die Bereiche Elektro-/Elektroaltgeräte, Batterien (zB Lithiumbatterien), Photovoltaikanlagen und Gärrückstände neue Vorgaben festgelegt. • Durch Änderungen im Abfallwirtschaftsgesetz werden nun insbesondere rechtswidrige Tätigkeiten (zB illegale Sammlung von Abfällen, illegale Abfallverbringungen) neben der verwaltungsstrafrechtlichen Behandlung auch gegebenenfalls mit Beschlagnahme und Verfall sanktioniert. • Zu den Bestimmungen der Verpackungsverordnung 2014 hat das BMLFUW bzw. nun BMNT (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus) Merkblätter für den Umgang mit Importen, Eigenimporten, Lohnarbeit, Informationsweitergabe und Retouren veröffentlicht.

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