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Neue Beweismöglichkeiten im elektronischen Zivilrechtsverkehr

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Produktnummer: 1862d7fe87a6a54ee19d73c62208371814
Autor: Försterling, Matthias
Themengebiete: BSI-Sicherheitstest De-Mail De-Mail-Gesetz De-Mail-Postfach De-Mail-Versanddienste Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach (EGVP) ISO 27001 elektronische Signatur im E-Mail-Verkehr
Veröffentlichungsdatum: 09.05.2016
EAN: 9783828837461
Auflage: 1
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 261
Produktart: Kartoniert / Broschiert
Verlag: Tectum Wissenschaftsverlag
Untertitel: Beweisrechtliche Aspekte des De-Mail-Postfach- und Versanddienstes unter besonderer Betrachtung rechtlicher, funktionaler und technischer Rahmenbedingungen
Produktinformationen "Neue Beweismöglichkeiten im elektronischen Zivilrechtsverkehr"
Im elektronischen Zivilrechtsverkehr ist eine beweissichere Kommunikation von groer Bedeutung. Kommt es zu Streitigkeiten ?ber elektronisch ausgetauschte Willenserkl?rungen, ist h?ufig die Nachweisbarkeit der Kommunikationsumst?nde entscheidend. Insbesondere E-Mails bieten jedoch in der Regel keine Beweissicherheit. Der auf Basis des Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur ?nderung weiterer Vorschriften (De-Mail-G) von privaten Providern angebotene De-Mail-Postfach- und Versanddienst soll mittels gesetzlich regulierten De-Mails und De-Mail-Best?tigungsfunktionen eine nutzerfreundliche M?glichkeit zur Abhilfe schaffen. Matthias F?rsterling gibt einen Einblick in die regulatorischen, funktionalen und technischen Hintergr?nde des De-Mail-Postfach- und Versanddienstes. Hierauf aufbauend pr?ft er, welcher Beweiswert elektronischen Dokumenten im Zivilprozess zugesprochen werden kann, die mittels De-Mails ausgetauscht worden sind. Er analysiert nicht nur den eigens f?r den De-Mail-Postfach- und Versanddienst in die Zivilprozessordnung eingef?gten ? 371 a Abs. 2 ZPO, sondern untersucht auch die im De-Mail-System vorgesehenen M?glichkeiten des Zugangsnachweises. Schlie?lich werden Besonderheiten vorgestellt, die bei der Beweisf?hrung mit De-Mails in der zivilprozessualen Praxis zuk?nftig zu beachten sind.

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