Missbrauch der Vertretungsmacht
Produktnummer:
18da16c2ea12994c10b4df3ec15b27d702
Autor: | Vedder, Karl Christian |
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Themengebiete: | Anfechtung Deutschland Eigentums- und Besitzrecht, allgemein Familienrecht Finanzrecht, allgemein Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein Missbrauch Recht Recht: Testamente, Nachlass, Erbfolge, Erbe Steuer- und Abgabenrecht Unerlaubte Handlungen, Deliktrecht, Schmerzensgeld, Schadensersatz Vertretung Vollmacht |
Veröffentlichungsdatum: | 01.06.2007 |
EAN: | 9783161493416 |
Auflage: | 1 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 196 |
Produktart: | Gebunden |
Verlag: | Mohr Siebeck |
Untertitel: | Der Schutz der Selbstbestimmung durch die Anfechtbarkeit vorsätzlich interessenwidriger Vertretergeschäfte |
Produktinformationen "Missbrauch der Vertretungsmacht"
Der Missbrauch der Vertretungsmacht ist gesetzlich nicht geregelt und zählt zu den klassischen Problemen des Bürgerlichen Rechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts. Karl Christian Vedder entwickelt eine Lösung, indem er die Problematik konsequent in das Recht der Willensmängel einordnet. Er analysiert die Ursachen des Missbrauchsrisikos und begründet, warum bei sämtlichen Vertretungsformen ein Missbrauchseinwand nur bei einem vorsätzlich interessenwidrigen Vertreterhandeln gewährt werden kann. Dass unter dieser Voraussetzung zum Schutz der Selbstbestimmung des Vertretenen ein Missbrauchseinwand zu gewähren ist, erklärt er mit einem Erst-recht-Schluss zu § 123 I Alt. 1 BGB. Durch die Anknüpfung des Missbrauchseinwandes an das Verhalten des Vertreters kann die Schutzwürdigkeit des Geschäftsgegners sachgerecht unter dem Aspekt des Vertrauensschutzes berücksichtigt werden. Karl Christian Vedder kommt zu dem Ergebnis, dass das Selbstbestimmungsrecht des Vertretenen und die Belange des Vertrauens- und Verkehrsschutzes systematisch wie ökonomisch am besten durch einen befristeten Missbrauchseinwand und eine Haftung des Vertretenen auf das Vertrauensinteresse in Einklang zu bringen sind. Dem werden die traditionellen Lösungsansätze auch in ihrer rechtstechnischen Umsetzung nicht gerecht. Als systemkonforme und für sämtliche Vertretungsformen einheitliche Antwort auf die Missbrauchsproblematik zeigt der Autor eine Anfechtungslösung auf, die sich sowohl de lege lata als auch de lege ferenda als praktikabel erweist. Letzteres demonstriert er abschließend durch einen ausformulierten Gesetzgebungsvorschlag.

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