Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Produktnummer:
186d2cfb2948154c37b05e8030772d59c3
Autor: | Burkholz, Bernhard |
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Themengebiete: | Berichtspflicht des Landes Frauen Frauenförderplan Gleichstellung Gleichstellungsbeauftragte Grundrecht auf Gleichberechtigung Vorangregelung |
Veröffentlichungsdatum: | 31.01.2022 |
EAN: | 9783829316606 |
Auflage: | 1 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 236 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Verlag: | KSV Medien Wiesbaden |
Untertitel: | Kommentar |
Produktinformationen "Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen"
Mit dem im November 1999 beschlossenen Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) traf der Landesgesetzgeber erstmals eine umfassende „Querschnittsregelung“ zur Verwirklichung nicht nur einer besseren Frauenförderung, sondern einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung. Dieses Gesetz wurde zwischenzeitlich mehrfach geändert. In der Praxis stellt sich die Anwendung des Gesetzes nicht immer als einfach dar. Wie jedes Gesetz bedarf das LGG im Einzelfall der Auslegung. Auch die Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten sind im Gesetz zwar allgemein bestimmt; die Einzelheiten ihrer Aufgabenwahrnehmung müssen aber ebenfalls für den Einzelfall präzisiert oder aus den allgemeinen Bestimmungen abgeleitet werden. Dieser Beitrag soll die Gleichstellungsbeauftragten, aber auch die Dienststellenleitungen und die übrigen für die Anwendung des LGG verantwortlichen Personen bei der Umsetzung der gleichstellungspolitischen Vorstellungen des Gesetzgebers unterstützen. Schwerpunkt der Darstellung sind die wesentlichen Auslegungsfragen, die die Vorschriften für die Anwendung in der Praxis aufwerfen. Der Fokus liegt auf der praxisnahen Erläuterung. Dabei wird die Rechtsprechung zum Stand des ersten Halbjahrs 2021 berücksichtigt. Dr. Bernhard Burkholz ist Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main; er war langjährig mit Fragen des öffentlichen Dienstrechts, insbes. des Gleichstellungsrechts befasst und ist schwerpunktmäßig für das Recht der Finanzdienstleistungsaufsicht und das Personalvertretungsrecht zuständig.

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