Hofübergabe als Altersversorgung
Produktnummer:
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Autor: | Fastenmayer, Birgit |
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Themengebiete: | 19. Jahrhundert 20. Jahrhundert Agrarkrise Altersgruppen: ältere Menschen Altersversorgung Bauern Deutschland Deutschland: Nationalsozialismus (1933–1945) Deutschland: Weimarer Republik (1918 bis 1933 n. Chr.) Erbrecht Generationenfolge Kaiserreich Kulturwissenschaften Landwirtschaft Nationalsozialismus Politisches System: Demokratie Politisches System: Totalitarismus und Diktatur Rechtsgeschichte Recht und Gesellschaft, Rechtssoziologie Soziologie: Arbeit und Beruf Weimarer Republik zweite Hälfte 19. Jahrhundert (1850 bis 1899 n. Chr.) |
Veröffentlichungsdatum: | 01.06.2009 |
EAN: | 9783465040828 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 312 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Verlag: | Klostermann, Vittorio |
Untertitel: | Generationenwechsel in der Landwirtschaft 1870 bis 1957 (Lebensalter und Recht. Herausgegeben von Stefan Ruppert. Band 1) |
Produktinformationen "Hofübergabe als Altersversorgung"
Einer der zentralen Vorgänge im bäuerlichen Lebenslauf ist die Hofübergabe von der älteren Generation auf die nachfolgende. Als Gegenleistung für die vertraglich vorweggenommene Erbfolge lässt sich der Übergeber lebenslang wiederkehrende Unterhaltsleistungen zusichern. Die drei Übergebergenerationen vom Kaiserreich bis in die frühe Bundesrepublik erlebten zwei Agrarkrisen, zwei Weltkriege und zwei Inflationen. In diesem Buch wird beschrieben, wie sich vor diesem Hintergrund die Verbreitung der Hofübergabe, ihr Zeitpunkt und die Vertragsinhalte veränderten. Das erste Kapitel behandelt die typischen Formen der bäuerlichen Altersversorgung bis zum Ende der Weimarer Republik in einer Phase weitgehender Vertragsfreiheit. Forderungen nach staatlicher Intervention, die insbesondere im Zuge der Agrarkrise Ende des 19. Jahrhunderts laut wurden, fanden in der Gesetzgebung keinen Niederschlag. Gegenstand des zweiten Kapitels ist das Hofübergaberecht des Nationalsozialismus. Die umfassende gerichtliche Vertragskontrolle und die standesaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse nach dem Reichserbhofgesetz von 1933 reduzierten den privatautonomen Spielraum der Vertragsparteien erheblich. Das dritte Kapitel schließlich umfasst die Jahre 1945 bis 1957. Als Reaktion auf die unbestreitbare Überalterung in der Landwirtschaft errichtete der Gesetzgeber 1957 im "Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte" das erste eigenständige staatliche Alterssicherungssystem für eine selbständige Berufsgruppe.

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