Gläubigereinfluss durch Covenants
Produktnummer:
18aa29075bbc3d4ec49b19e42aa4bbd9e5
Autor: | Servatius, Wolfgang |
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Themengebiete: | Covenants Deutschland Eigentums- und Besitzrecht, allgemein Europa Familienrecht Finanzrecht, allgemein Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein Gläubigerverantwort Mezzanine-Finanzierung Recht Recht: Testamente, Nachlass, Erbfolge, Erbe Rechtssysteme: Zivilprozessrecht Steuer- und Abgabenrecht Unerlaubte Handlungen, Deliktrecht, Schmerzensgeld, Schadensersatz Unternehmensfinanzierung |
Veröffentlichungsdatum: | 01.11.2008 |
EAN: | 9783161497391 |
Auflage: | 1 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 685 |
Produktart: | Gebunden |
Verlag: | Mohr Siebeck |
Untertitel: | Hybride Finanzierungsinstrumente im Spannungsfeld von Fremd- und Eigenfinanzierung |
Produktinformationen "Gläubigereinfluss durch Covenants"
Über Covenants in Kreditverträgen nehmen Gläubiger Einfluss auf die Unternehmensführung. Es wird vielfach dafür plädiert, dieses Zusammenrücken von Fremdkapitalgeber und finanziertem Unternehmen als Mittel zur Insolvenzvermeidung anzuerkennen und durch einen marktorientierten Regelungsrahmen auszugestalten. Wolfgang Servatius untersucht, wie sich die Fremdsteuerung von Unternehmen in das gesetzliche System von Fremd- und Eigenfinanzierung einfügt. Seine zentrale These lautet, diesen Außeneinfluss zu billigen, den betreffenden Kapitalgebern jedoch eine korrespondierende Verantwortung für das Unternehmen und seine sonstigen Gläubiger aufzuerlegen. Den Ansatz zur rechtlichen Verwirklichung dieser Verantwortung sieht er nicht in schadensrechtlichen Lösungen, sondern in einer Finanzierungsverantwortung. Auf der Grundlage des durch das MoMiG reformierten Rechts der Gesellschafterdarlehen entwickelt er eine rechtsformübergreifende Lösung, wonach mit der Einflussnahme eine insolvenzrechtliche Umqualifizierung des Finanzierungsbeitrags in Quasi-Eigenkapital einhergehen kann. Die hierdurch hergestellte Selbstbetroffenheit gewährleistet die in der Finanzierungstheorie anerkannte Ingangsetzungsfunktion des Eigenkapitals. Diejenigen, die sich der unternehmerischen Einflussnahme enthalten, dürfen darauf vertrauen, dass die Einflussnehmenden sachgerechte Entscheidungen treffen. Erstreckt man dies auf die nicht nur unerheblichen Einfluss nehmenden Fremdkapitalgeber, ist es ihnen verwehrt, in der Unternehmensinsolvenz die Rolle eines Insolvenzgläubigers einzunehmen.

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