Gesellschaftsrechtliche Aspekte des regulären Delistings
Produktnummer:
189d033b1c1b394f67914c33a752be6572
Autor: | Reiff, Gunter |
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Themengebiete: | Aktiengesellschaft Delisting Deutschland Fungibilitätsausgleich Gesellschaftsrecht Going Private Hauptversammlung Kapitalmarktrecht Mehrheitserfordernis Zuständigkeit |
Veröffentlichungsdatum: | 04.06.2004 |
EAN: | 9783631524121 |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Verlag: | Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften |
Produktinformationen "Gesellschaftsrechtliche Aspekte des regulären Delistings"
Die Makrotron-Entscheidung des BGH hat zahlreiche gesellschaftsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem regulären Delisting für die Praxis geklärt. Insbesondere hat der BGH entschieden, daß die Hauptversammlung für die Entscheidung über das reguläre Delisting zuständig ist. Unklar bleibt jedoch, wie sich eine derartige Hauptversammlungskompetenz dogmatisch begründen läßt. Während die Literatur bislang davon ausging, daß das reguläre Delisting eine zustimmungspflichtige «Strukturmaßnahme» im Sinne der «Holzmüller-Doktrin» sei, wählte der BGH einen vollkommen neuen, verfassungsrechtlichen Ansatz zur Begründung der Hauptversammlungskompetenz. Diese Arbeit hinterfragt beide Begründungsansätze kritisch. Dabei zeigt sich, daß die Zulassung zum Börsenhandel als öffentlich-rechtliche Genehmigung keine durch Art. 14 GG geschützte Rechtsposition ist. Die genaue Analyse der «Holzmüller-Doktrin» ergibt, daß es sich bei dem zentralen Begriff der «Strukturmaßnahme» um einen gänzlich unbestimmten und auch unbestimmbaren Rechtsbegriff handelt, der es zwar ermöglicht, eigene Wertungen pseudo-argumentativ zu untermauern, der jedoch für die dogmatische-stringente Rechtsanwendung nicht brauchbar erscheint. Ausgehend von der wirtschaftlichen Bedeutung der Börsennotiz für die Gesellschaft entwickelt der Verfasser einen neuen Ansatz, der als Anknüpfungspunkt für eine Hauptversammlungskompetenz die Vorschriften über die Eigenkapitalausstattung der AG wählt. Aus der Verortung der Entscheidung über das reguläre Delisting als Annexkompetenz zu Entscheidungen über Eigenkapitalmaßnahmen können sodann sämtliche gesellschaftsrechtlichen Folgeprobleme gelöst werden.

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