Haben Sie Fragen? Einfach anrufen, wir helfen gerne: Tel. 089/210233-0
oder besuchen Sie unser Ladengeschäft in der Pacellistraße 5 (Maxburg) 80333 München
+++ Versandkostenfreie Lieferung innerhalb Deutschlands
Haben Sie Fragen? Tel. 089/210233-0

Die Schätzung nach gerichtlichem Ermessen - unmittelbare und sinngemässe Anwendung des Art. 42 Abs. 2 OR

0,00 €*

Nicht mehr verfügbar

Produktnummer: 18327b0f0edf1d469496598f1ef8009ff9
Produktinformationen "Die Schätzung nach gerichtlichem Ermessen - unmittelbare und sinngemässe Anwendung des Art. 42 Abs. 2 OR"
Nach Art. 42 Abs. 2 OR ist „der nicht ziffernmässig nachweisbare Schaden nach Ermessen des Richters […] abzuschätzen“. Diese deliktsrechtliche Vorschrift spielt in der Praxis eine wichtige Rolle, wird sie doch über ihren unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus auch ausserhalb des Deliktsrechts und sogar auf andere als Schadensfälle angewandt. Das war der Anlass für die vorliegende Arbeit, die sich vertieft mit Art. 42 Abs. 2 OR auseinandersetzt. In seiner Freiburger Dissertation zeigt der Autor auf, dass Art. 42 Abs. 2 OR auf eine Beweiserleichterung abzielt, also weder eine Beweislastregel noch eine Anweisung zur abstrakten Schadensfestsetzung enthält. Davon ausgehend, befasst er sich eingehend mit der Anwendung des Art. 42 Abs. 2 OR im ausservertraglichen und vertraglichen Schadensersatzrecht. Und schliesslich erläutert er anhand zahlreicher Beispiele, inwieweit Art. 42 Abs. 2 OR auch ausserhalb des Schadensrechts anzuwenden ist. Zu den verschiedenen Einzelfragen, die er mitbehandelt, gehört z. B. jene nach der schadensrechtlichen Erfassung der „perte d’une chance“. Die Arbeit berücksichtigt die einschlägige Lehre und Rechtsprechung, die sie z. T. kritisch hinterfragt. Das Ganze wird auf Deutsch und Französisch kurz zusammengefasst.

Sie möchten lieber vor Ort einkaufen?

Sie haben Fragen zu diesem oder anderen Produkten oder möchten einfach gerne analog im Laden stöbern? Wir sind gerne für Sie da und beraten Sie auch telefonisch.

Juristische Fachbuchhandlung
Georg Blendl

Parcellistraße 5 (Maxburg)
8033 München

Montag - Freitag: 8:15 -18 Uhr
Samstags geschlossen