Die Rechte des Verletzten im Strafprozess
Produktnummer:
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Autor: | Schroth, Klaus Schroth, Marvin |
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Themengebiete: | Entschädigungsansprüche Nebenklagevertretung Nebenkläger Opferschutzeinrichtungen Opferschutzrechte TOA Täter-Opfer-Ausgleich Verletztenrechte Zeugenanlaufstellen |
Veröffentlichungsdatum: | 12.09.2025 |
EAN: | 9783811464797 |
Auflage: | 4 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 520 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Verlag: | C.F. Müller |
Produktinformationen "Die Rechte des Verletzten im Strafprozess"
Die 4. Auflage des bewährten Handbuchs Schroth/Schroth bietet eine anschauliche und praxisnahe Darstellung der Rechte von durch Straftaten verletzten Personen sowie der Arbeit von Verletztenanwältinnen/Verletztenanwälten. Behandelt werden unter anderem:Die Entwicklung und Systematik der „Opferschutzrechte“,die Rolle und Aufgaben der Rechtsvertretung für Verletzte,die Rechte von Verletzten im Strafverfahren, auch im Rahmen ihrer Zeugenstellung.Neben den allgemeinen Verletztenrechten werden u.a. der Täter-Opfer-Ausgleich, das Klageerzwingungsverfahren, die Nebenklage, das Adhäsionsverfahren, die Privatklage sowie Entschädigungsansprüche und weitere Ansprüche des Verletzten außerhalb des Strafprozesses umfassend erläutert.Die 4. Auflage berücksichtigt zahlreiche gesetzliche Neuregelungen, insbesondere:Die Einführung der gemeinschaftlichen Nebenklagevertretung (§ 397b StPO) durch das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens (StraVMoG),die mehrfachen Änderungen zum Akteneinsichtsrecht des/der Verletzten (§ 406e StPO) im Zuge der Digitalisierung und Datenschutzanpassung,die gesetzgeberische Definition des „Verletzten“ in § 373b StPOZahlreiche Musterschreiben und verschiedene Checklisten, etwa für das Erstgespräch, unterstützen die tägliche Arbeit – nicht nur für die Anwaltschaft, sondern auch für Opferschutzeinrichtungen, Zeugenanlaufstellen und alle, die sich beruflich mit Betroffenen von Straftaten befassen.Das Werk bietet praxisnahe Orientierung – für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von Verletzten ebenso wie für alle Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, die die Perspektive der verletzten Partei mit in ihre Überlegungen miteinbeziehen wollen.

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