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Die Korrektur von offenbaren Unrichtigkeiten im digitalisierten Besteuerungsverfahren.

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Produktinformationen "Die Korrektur von offenbaren Unrichtigkeiten im digitalisierten Besteuerungsverfahren."
Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 legt den Grundstein für eine vollständig automatisierte Steuerveranlagung. Dieser Paradigmenwechsel führt zu einer Veränderung der Fehlerarten und -häufigkeiten im Veranlagungsverfahren. Mit § 173a AO fand daher eine neue Korrekturnorm Eingang in die AO. Dies gibt Anlass, die Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten im Steuerrecht nach §§ 129, 173a AO und im allgemeinen Verwaltungsrecht nach § 42 VwVfG neu zu überdenken.

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