Haben Sie Fragen? Einfach anrufen, wir helfen gerne: Tel. 089/210233-0
oder besuchen Sie unser Ladengeschäft in der Pacellistraße 5 (Maxburg) 80333 München
+++ Versandkostenfreie Lieferung innerhalb Deutschlands
Haben Sie Fragen? Tel. 089/210233-0

Die Gewährleistung der mündlichen Verhandlung per Bild- und Tonübertragung im Zivilprozess bei epidemischen Ereignissen

64,00 €*

Sofort verfügbar, Lieferzeit: 1-3 Tage

Produktnummer: 189f0601072a364b048c37e05e2240777e
Produktinformationen "Die Gewährleistung der mündlichen Verhandlung per Bild- und Tonübertragung im Zivilprozess bei epidemischen Ereignissen"
Mit dem Ausbruch der Sars-CoV-2-Epidemie 2020 ist die Vorschrift des § 128a ZPO in den Fokus gerückt. Die Regelung gewährt bereits seit 2002 die Möglichkeit, mündliche Verhandlungen mittels Bild- und Tonübertragung durchzuführen. Die Autorin untersucht, ob § 128a ZPO die mündliche Verhandlung bei epidemischen Ereignissen gewährleisten kann oder ob sie weiterentwickelt werden muss, um den Gesundheitsschutz und einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten. Sie entwickelt Lösungsansätze unter Berücksichtigung zivilprozessualer Verfahrensgrundsätze. Abschließend würdigt die Autorin den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivil- und Fachgerichtsbarkeit.

Sie möchten lieber vor Ort einkaufen?

Sie haben Fragen zu diesem oder anderen Produkten oder möchten einfach gerne analog im Laden stöbern? Wir sind gerne für Sie da und beraten Sie auch telefonisch.

Juristische Fachbuchhandlung
Georg Blendl

Parcellistraße 5 (Maxburg)
8033 München

Montag - Freitag: 8:15 -18 Uhr
Samstags geschlossen