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Die Bürger der Stadt Buttelstedt von 1705 bis 1918

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Produktnummer: 18ee5692b5610d4437ac16b46dc5d5bf2e
Autor: Kriependorf, Günter
Themengebiete: Ahnenschorschung Einwohner Genealogie
Veröffentlichungsdatum: 23.07.2024
EAN: 9783937230429
Auflage: 1
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 318
Produktart: Gebunden
Verlag: Stiftung Stoye
Produktinformationen "Die Bürger der Stadt Buttelstedt von 1705 bis 1918"
Buttelstedt, eine Kleinstadt im heutigen Kreis Weimarer Land, wird zum ersten Mal am Beginn des 9. Jahrhunderts im Güterverzeichnis des Hersfelder Klosters als Botalastat urkundlich erwähnt. Die dortige, 1281 erstmals urkundlich erwähnte landgräfliche Burg lag an der bedeutenden mittelalterlichen Fernhandelsstraße Frankfurt-Leipzig, der „via regia“ oder Hohen Straße. Sie „brannte 1628 ab und wurde danach als Wohnplatz aufgegeben.“1 1434 kam sie „mit dem dazu gehörigen Rittergut an die von Gottfarth. Um 1483 wurde das Gut geteilt. Das Untere Gut (Siedelhof) kam an die von Meusebach, 1617 an von Göchhausen, 1756 an Schortmann, während das Obere Gut vorerst bei den von Gottfarths verblieb und später an die Familie Stark überging2. An die Burg lehnte sich eine Marktsiedlung an,“3 die zwischen 1281 und 1334 gegründet und „mit Graben, Mauern und drei Toren (Obertor, Untertor, Krinzer Tor) befestigt [war]. Sie läßt sich strukturell und funktionell in zwei Bereiche gliedern: einen innerstädtischen Bezirk mit der ehemaligen Burg, Marktplatz, Rathaus, Pfarrkirche, Krämerbrücke und Schmiedeberg und einen äußeren Bezirk, der den vorgenannten ringförmig mit einer Zeile von Gehöften umgibt. Hier lagen die Vorwerke der beiden Rittergüter, einige Siedelhöfe sowie die Hofstätten und Scheunen der ehemaligen Ackerbürger.“4 1334 werden ihr, die hier zum ersten Mal als Stadt bezeichnet wurde, durch Landgraf Friedrich den Ernsthaften aus dem Hause Wettin die Statuten bestätigt. 1454 erhält sie von Herzog Wilhelm III. von Weimar Weißenseer Stadt- und Bürgerrecht.5 „Buttelstedt kam nicht über den Stand einer grundherrlichen Stadt hinaus, in der der Rittergutsbesitzer, nach 1483 der Besitzer des Unteren Rittergutes, großen Einfluß besaß.“6 An der Spitze der Stadt standen seit mindestens Anfang des 15. Jahrhunderts der Rat mit je zwei Ratsmeistern, Kämmerern und Marktmeistern, im 17. Jahrhundert mit einem Bürgermeister, einem Beisitzer und zwei Kämmerern, im 18. Jahrhundert mit einem Bürgermeister und je einem Beisitzer und Kämmerer und um 1800 mit zwei Bürgermeistern, zwei Beisitzern und einem Kämmerer. Es gab einen sitzenden und zwei ruhende Räte. Die Amtszeit wechselte jährlich am 6. Januar. Die Bestätigung der Neuwahl erfolgte durch die Landesherren und war seit 1633 auch durch die Stadtherren erforderlich. Im 17. Jahrhundert sollten von den Handwerkern lediglich zwei Ratsmitglieder gestellt werden.7

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