Die Bedeutung der Rechtsprechung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts zur polizeirechtlichen Verantwortlichkeit für unsere heutige Dogmatik
Produktnummer:
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Autor: | Ohse, Tom Christian |
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Themengebiete: | Entscheidungssammlung Polizeirecht PrOVG Preußisches Oberverwaltungsgericht Rechtsdogmatik Rechtsprechung Verwaltungsrecht Öffentliches Recht |
Veröffentlichungsdatum: | 16.12.2016 |
EAN: | 9783868661460 |
Auflage: | 1 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 609 |
Produktart: | Gebunden |
Verlag: | Driesen, H. H. Dr. |
Produktinformationen "Die Bedeutung der Rechtsprechung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts zur polizeirechtlichen Verantwortlichkeit für unsere heutige Dogmatik"
Das Preußische Oberverwaltungsgericht (PrOVG) existierte von 1875 bis 1941 und seine Rechtsprechung war maßgeblich für die Entwicklung des rechtsgebundenen Verwaltungsstaates, für die Herausarbeitung eines eigenständigen allgemeinen Verwaltungsrechts und den Ausbau eines unabhängigen, rechtsstaatlichen Verwaltungsrechtsschutzes. Zudem verdanken ganze Rechtsgebiete, darunter das Polizeirecht, ihre ordnende geistige Erfassung und Durchdringung der systemkräftigen Rechtsprechung des PrOVG. Tom Christian Ohse untersucht diese Rechtsprechung mit der konkreten Fragestellung, zu welchen Aspekten der polizeirechtlichen Verantwortlichkeit sie innovativ gewesen ist. Dabei geht es im Kern stets um die Frage, wer unter bestimmten Umständen der richtige Adressat einer polizeilichen Maßnahme sein kann. Im ersten Teil wird die Entstehungs- und Wirkgeschichte des PrOVG erläutert. Im zweiten Teil stellt der Autor chronologisch die zentralen Entscheidungen zu den verschiedenen Aspekten der polizeirechtlichen Verantwortlichkeit dar. Anschließend wird der Widerhall oder auch die Kritik an den Entscheidungen in der zeitgenössischen Literatur beleuchtet, um dann den Blick auf die Fortentwicklung dieser Rechtsprechung durch die Gerichte im Nachkriegsdeutschland sowie die Rezeption in der Nachkriegsliteratur zu richten. Der Autor: Jahrgang 1979; Studium der Rechte und Promotion an der Georg-August-Universität Göttingen; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht, von Prof. Dr. Thomas Mann; Referendariat am Kammergericht Berlin mit Stationen in der Senatskanzlei des Landes Berlin und im Bundeskanzleramt; seit 2012 Rechtsanwalt in Bremen.

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