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Deutsche Mitbestimmung unter europäischem Reformzwang

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Produktinformationen "Deutsche Mitbestimmung unter europäischem Reformzwang"
Dieser Band widmet sich der in jüngerer Zeit intensiv diskutierten Frage nach der Vereinbarkeit der deutschen Regeln über die unternehmerische Mitbestimmung von Arbeitnehmern mit dem Unionsrecht. Er basiert auf dem gleichnamigen Symposion, das die Herausgeber im März 2016 an der Ludwig-Maximilians-Universität München veranstaltet haben. Den Anlass dazu bildete ein Beschluss des Berliner Kammergerichts, mit dem es dem Europäischen Gerichtshof im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens die Frage vorgelegt hat, ob es mit Artikel 18 AEUV (Diskriminierungsverbot) und Artikel 45 AEUV (Freizügigkeit der Arbeitnehmer) vereinbar ist, dass ein Mitgliedstaat das aktive und passive Wahlrecht für die Vertreter der Arbeitnehmer in das Aufsichtsorgan eines Unternehmens nur solchen Arbeitnehmern einräumt, die in Betrieben des Unternehmens oder in Konzernunternehmen im Inland beschäftigt sind, nicht aber auch den im Ausland beschäftigten Arbeitnehmern. Im Anschluss an eine Einordnung der Thematik in den übergeordneten Kontext einer Europäisierung der Corporate Governance ist Teil 1 des Bandes zunächst dem Vorlagebeschluss des Kammergerichts gewidmet und geht der Frage nach, wie der Europäische Gerichtshof voraussichtlich entscheiden wird. In Teil 2 geht es sodann um die Frage, welche Schlussfolgerungen für das geltende deutsche Mitbestimmungsrecht aus dem Vorlagebeschluss zu ziehen sind und wie sich bereits de lege lata eine Einbeziehung der ausländischen Arbeitnehmer in die Mitbestimmung gewährleisten lässt. Im Mittelpunkt von Teil 3 stehen die Möglichkeiten einer Reformierung der deutschen Mitbestimmung. Gegenstand von Teil 4 sind schließlich die praktischen Konsequenzen, die sich aus dem Vorlagebeschluss des Berliner Kammergerichts ergeben. Der Band wird abgerundet durch einen Beitrag, der die deutsche Diskussion über die Zukunft der unternehmerischen Mitbestimmung aus österreichischer Perspektive beleuchtet.

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