Der unfreiwillig abgeschlossene Prozessvergleich
Produktnummer:
18ce96fb0cf9e24799ab8f771239cb189e
Autor: | Weißberg, Romina |
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Themengebiete: | Befangenheit Druck Parteiherrschaft Prozessvergleich Präventiver Schutz Richtermacht Vergleichsdruck Widerrechtliche Drohung Zwang |
Veröffentlichungsdatum: | 25.03.2025 |
EAN: | 9783428194339 |
Auflage: | 1 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 214 |
Produktart: | Gebunden |
Verlag: | Duncker & Humblot |
Untertitel: | Zum Schutz vor gerichtsseitigem "unangemessenem Vergleichsdruck" im Zivilprozess |
Produktinformationen "Der unfreiwillig abgeschlossene Prozessvergleich"
Die Untersuchung widmet sich der Konstellation des richterlicherseits ausgeübten Vergleichsdrucks. Bei dem »unangemessenen Vergleichsdruck« handelt es sich um ein in der Dogmatik hochumstrittenes, aber sehr praxisrelevantes Phänomen des deutschen Zivilprozesses. Der Prozessvergleich ist ein risikoreiches Institut. Dies lässt sich vor allem darauf zurückführen, dass der Abschluss des Prozessvergleichs strukturell von der Mitwirkung des Gerichts abhängig ist. Anhand eines umfassendes Rechtsprechungsüberblicks wurde eine bestmögliche Definition des Vergleichsdrucks entwickelt. In jedem Fall ist die Ausübung von Vergleichsdruck rechtswidrig, da sie insbesondere gegen § 278 Abs. 1 ZPO verstößt. Dagegen ist die Partei weder de lege lata noch de lege ferenda ausreichend geschützt. Vorzugswürdig ist daher die Einführung des ausnahmslos geltenden Verbots der Druckausübung in einem § 278 Abs. 1 Satz 2 ZPO n.F., um einen präventiven Schutz der Partei zu gewährleisten. »The Involuntarily Concluded Court Settlement. Protection Against ›Inappropriate Settlement Pressure‹ from the Court in Civil Proceedings«: The study is dedicated to the phenomenon of »inappropriate settlement pressure«. The court settlement itself is already risky. The exercise of settlement pressure by the judge is unlawful as it affects section 278 (1) ZPO. The party is not sufficiently protected against this either de lege lata or lege ferenda. It is preferable to have a ban on the exercise of pressure in a new version of section 278 (1) sentence 2 ZPO that applies without exception in order to ensure preventive protection of the party.

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