Das Unrecht des Bürgers
Produktnummer:
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Autor: | Pawlik, Michael |
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Themengebiete: | Deutschland Recht Rechtswissenschaft, allgemein Strafe Strafrecht, allgemein Unrecht Verbrechen |
Veröffentlichungsdatum: | 01.10.2012 |
EAN: | 9783161521898 |
Auflage: | 1 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 523 |
Produktart: | Gebunden |
Verlag: | Mohr Siebeck |
Untertitel: | Grundlinien der Allgemeinen Verbrechenslehre |
Produktinformationen "Das Unrecht des Bürgers"
Die Allgemeine Verbrechenslehre ist das Herzstück der Strafrechtsdogmatik. Michael Pawlik verbindet philosophische und dogmengeschichtliche Erörterungen mit der Analyse aktueller strafrechtlicher Entwicklungstendenzen zu einer neuartigen Konzeption verbrecherischen Unrechts. Den Ausgangspunkt von Pawliks Neuentwurf bildet die Straftheorie. Pawlik plädiert dafür, die "Weisheit der absoluten Theorien" (W. Hassemer) neu zu entdecken. Eine Straftat zu begehen bedeutet für Pawlik, die Bürgerpflicht zu verletzen, an der Aufrechterhaltung der bestehenden Freiheitsordnung mitzuwirken; die Strafe vergilt einen Bruch dieser Verpflichtung. Sodann widmet er sich den Kriterien, die über den Inhalt der strafbewehrten Mitwirkungspflicht entscheiden. Unter Rückgriff auf die moral- und staatsphilosophische Unterscheidung zwischen negativen und positiven Pflichten entwickelt er ein allgemeines System der Zuständigkeiten, das über die Unterlassungsdelikte hinaus auch für die Begehungsdelikte und die Rechtfertigungsgründe von Bedeutung ist. Ebenso wichtig wie die Konkretisierung der strafrechtlichen Mitwirkungspflicht ist es, die Bedingungen zu benennen, unter denen sie als verletzt gilt. Die Zuständigkeitslehre bedarf der Ergänzung durch eine Zurechnungslehre. Dem herkömmlichen Strafrechtsdenken entspricht es, zwischen einer Zurechnung zum Unrecht und einer Zurechnung zur Schuld zu unterscheiden. An die Stelle dieser Zweiteilung setzt Pawlik einen einheitlichen Begriff des Kriminalunrechts. Es gibt danach nur eine verbrechenstheoretisch relevante Pflicht - "Unterlasse zuständigkeitswidriges Verhalten!" - und dementsprechend auch nur eine systematisch beachtliche Zurechnungsprüfung: Hat der einzelne Bürger dieser Pflicht in zurechenbarer Weise zuwidergehandelt?

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