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Das „Hirntod“-Konzept und der Tod des Menschen

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Produktnummer: 1852a2f5e607574b498e1dd93b7393d902
Autor: Beckmann, Rainer
Themengebiete: Bundesärztekammer Death Desintegration Person Sterbeprozess Transplantation Act Transplantationsgesetz brain death dying process künstliche Lebenserhaltung
Veröffentlichungsdatum: 23.04.2025
EAN: 9783756023882
Auflage: 1
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 923
Produktart: Kartoniert / Broschiert
Verlag: Nomos
Untertitel: Eine Untersuchung aus der Perspektive prozessualer Beweiswürdigung
Produktinformationen "Das „Hirntod“-Konzept und der Tod des Menschen"
Die Behauptung, der „Hirntod“ sei ein sicheres Todeszeichen („Hirntod“-Konzept), ist die rechtliche Grundlage „postmortaler“ Organentnahmen. Wendet man die beweisrechtlichen Grundsätze zur Prüfung von Gerichtsgutachten auf das „Hirntod“-Konzept an, erweist es sich als unbegründet. Das gilt auch für die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Feststellung des „Hirntodes“. Sie verstoßen gegen das Transplantationsgesetz. Der Gesetzgeber hat selbst keine Definition von „Tod“ festgelegt. Die Behauptung, der „Hirntod“ zeige den Tod sicher an, kann dem Gesetz nicht entnommen werden. Unterzieht man die Argumentation zugunsten des „Hirntod“-Konzepts einer genauen Analyse, ergibt sich, dass Patienten mit Hirnfunktionsausfall keine Leichen sind.

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