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Carl Gottlieb Svarez: Gesammelte Schriften / Zweite Abteilung: Die Preußische Rechtsreform. I. Das Allgemeine Landrecht: Die Texte. A. Entwurf eines allgemeinen Gesetzbuches für die Preußischen Staaten (EAGB). Band 4: Zweiter Teil, Erste Abteilung [1787]

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Produktinformationen "Carl Gottlieb Svarez: Gesammelte Schriften / Zweite Abteilung: Die Preußische Rechtsreform. I. Das Allgemeine Landrecht: Die Texte. A. Entwurf eines allgemeinen Gesetzbuches für die Preußischen Staaten (EAGB). Band 4: Zweiter Teil, Erste Abteilung [1787]"
Between April 1784 and June 1788, the draft for a ‹General Code of Law for the Prussian State‹ was published in Berlin. The advance notice it was given called upon the public to give their evaluation of this and encouraged the scholars of legal philosophy in Germany and other countries to engage in a thorough criticism, for which substantial prizes were offered. Included in the new edition in 6 volumes is an account of the development and further revision of the draft. There is a list of critical suggestions (monita), made by the courts, the administrative authorities, the three estates, and private individuals. In each of the sections and articles, reference is made to the monita, a subsequent extract of these and Svarez' evaluation (revisio) as well as the the ‹General Code of Law‹ and the ‹Prussian Civil Code‹. Zwischen April 1784 und Juni 1788 erschien in Berlin der Entwurf zu einem ›Allgemeinen Gesetzbuch‹ für die preußischen Staaten. Seine ›Vorankündigung‹ forderte die Stimme des Publikums zu seiner Beurteilung auf und ermunterte die philosophischen Rechtsgelehrten des In- und Auslandes durch namhafte Preise zu einer gründlichen Kritik. - Der Neuausgabe in 6 Bänden ist eine Darstellung zur Entstehung und weiteren Bearbeitung des Entwurfs beigegeben. Verzeichnet sind die kritischen Anmerkungen (Monita), die die Gerichte, Verwaltungsbehörden, Stände und Privatpersonen eingegeben haben. In den Abschnitten und Paragraphen wird jeweils auf die Monita, deren späteren Auszug (Extractio) und Svarez' Bewertung (Revisio) sowie das ›Allgemeine Gesetzbuch‹ und das ›Allgemeine Landrecht‹ verwiesen.

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