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Bestimmung und Reichweite des Handlungsortes im europäischen Zivilverfahrens- und Kollisionsrecht unter Einbeziehung ausgewählter nationaler Rechtsordnungen

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Produktnummer: 18837718dfc9734dc9bcb6e6183a9fc2a5
Autor: Bernheim, Patricia
Themengebiete: Billigkeitshaftung Distanzdelikte Immaterialgüterrechte Kartellrecht Lex fori Martkortrecht Mosaiktheorie Sachhalterhaftung Territorialprinzip Ubiquitätsprinzip
Veröffentlichungsdatum: 01.03.2021
EAN: 9783948383022
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 361
Produktart: Buch
Verlag: JWV Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft
Untertitel: Eine kritische Analyse
Produktinformationen "Bestimmung und Reichweite des Handlungsortes im europäischen Zivilverfahrens- und Kollisionsrecht unter Einbeziehung ausgewählter nationaler Rechtsordnungen"
Die Arbeit setzt sich mit der Bedeutung und Bestimmung des Handlungsortes im europäischen Zivilverfahrens- und Kollisionsrecht auseinander. Der bisher in der Literatur wenig untersuchte Handlungsort wird ausgiebig betrachtet und analysiert. Von wesentlicher Bedeutung ist der Handlungsort im europäischen Zivilverfahrensrecht. Der Handlungsort ist neben dem Erfolgsort der zentrale Anknüpfungspunkt beim Deliktsgerichtsstand in Art. 7 Nr. 2 Brüssel Ia-VO. Dem Kläger steht ein Wahlrecht zu. Er kann sowohl am Handlungs- als auch am Erfolgsort klagen. Im europäischen Kollisionsrecht hingegen ist der Handlungsort augenscheinlich bedeutungslos. Die allgemeine Kollisionsnorm der Rom II-VO knüpft an das Recht des Erfolgsortes an. Aber auch in der Rom II-VO ist der Handlungsort nicht vollkommen irrelevant. Durch die besonderen Kollisionsnormen, den Ausweichklauseln und Art. 17 Rom II-VO kann der Handlungsort auch dort eine Rolle spielen. Die Arbeit zeigt zunächst Grundvoraussetzungen auf, die stets beim Handlungsort erfüllt sein müssen. Schlagworte sind hier Handlungsbewusstsein, Kausalität und objektive Zurechnung. In einem zweiten Schritt setzt sich die Arbeit mit der bisher ergangenen EuGH-Rechtsprechung zum Handlungsort auseinander. In einem letzten Schritt beschäftigt sich die Arbeit mit weiteren allgemeinen Problematiken, die bisher noch nicht Gegenstand der EuGH-Rechtsprechung waren. Bei der gesamten Untersuchung werden stets ausgewählte nationale Rechtsordnungen miteinbezogen.

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