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Beamtenversorgungsgesetz

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Dieses Produkt erscheint am 31. August 2025

Produktnummer: 1886b06aa9ce1b428a8a225ecdc00b9cee
Produktinformationen "Beamtenversorgungsgesetz"
Zum Werk Das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) gehört zu den zentralen Materien des Beamtenrechts. Es regelt die Pensionsansprüche von Beamten und Richtern im Bund. Die Versorgungsgesetze der Länder, die für die Pensionen von Landes- und Kommunalbeamten einschlägig sind, enthalten in vielen Bereichen gleichlautende Vorschriften. Der neue Handkommentar erläutert das Beamtenversorgungsgesetz übersichtlich und praxisorientiert. Berücksichtigt werden dabei auch die Landesversorgungsgesetze. Wichtige Schwerpunkte sind:Ruhegehalt, UnterhaltsbeitragHinterbliebenenversorgungUnfallfürsorgeÜbergangsgeld, AusgleichAnpassung von VersorgungsbezügenVersorgung besonderer Beamtengruppen, etwa Beamte auf Zeit und Professoren Vorteile auf einen Blickdie Versorgungsgesetze der 16 Bundesländer sind mit berücksichtigtanschauliche Erläuterung mit vielen Anwendungsbeispielenmit Einführung in das Beamtenversorgungsrecht Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt alle seit der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen; zuletzt durch Art. 6 Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz militärisches Personal vom 22.1.2024, durch Art. 2 Gesetz über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2024, durch Art. 14 Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetz und des Soldatenversorgungsrechts vom 18.12.2024 und durch Art. 11 Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften über die Bundeswehr vom 27.2.2025. Zielgruppe Für Beamtinnen und Beamte im höheren und gehobenen Dienst in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, Soldatinnen und Soldaten, Verwaltungsrichterschaft, Rechtsanwaltschaft, insbes. Fachanwaltschaft für Verwaltungsrecht, sowie Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und Studierende an Verwaltungsfachhochschulen und Universitäten.

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